Wichtige Informationen für alle Besucher*innen
Diese Maßnahmen werden für die Sicherheit aller Besucher*innen ergriffen. Bitte haben Sie Verständnis hierfür.
Verbote
1. Auf den Veranstaltungsflächen dürfen nicht mitgeführt werden:
· Waffen
· Glasflaschen
· Pyrotechnische Gegenstände, Feuerwerkskörper etc.
· Hunde
· Fahrräder
· E-Roller
2. Das Tragen von Bekleidungsstücken mit Abzeichen oder Emblemen sogenannter Outlaw Motorcycle Gangs und rockerähnlicher Gruppen auf dem Veranstaltungsgelände ist verboten.
3. An den Autoskootern darf die Fahrfläche während der Fahrpausen in keinem Fall als Tanzfläche benutzt werden.
Ein eingesetzter Sicherheitsdienst sowie die Polizei überwachen die Einhaltung der Vorgaben. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro (siehe Ortsgesetz über die Ordnung und das Verhalten auf Volksfesten in der Stadt Bremen).
Hinweise
An den Eingängen erfolgen Sichtkontrollen durch Sicherheitskräfte.
Bitte lassen Sie
· Koffer
· große Taschen und
· Rucksäcke
zu Hause. Dies erleichtert den Zugang auf die Veranstaltungsfläche.
Die Polizei empfiehlt zudem allen Besucher*innen zum Schutz vor Taschendiebstahl Portemonnaies und andere Wertsachen in verschlossenen Taschen eng am Körper zu tragen. Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit, wie Sie benötigen.
Wenn Sie sich in einer bedrohlichen Situation befinden oder sogar körperlich bedrängt werden, machen Sie durch lautes Schreien auf sich aufmerksam und versuchen Sie, Unbeteiligte direkt und aktiv zur Hilfeleistung aufzufordern. Verständigen Sie bitte umgehend die Polizei über den Notruf 110 und sprechen Sie die auf dem Veranstaltungsgelände eingesetzten Polizisten*innen und Kräfte des Sicherheitsdienstes an. Dies gilt auch für verdächtige Beobachtungen.
Die per Halteverbot gekennzeichneten Bereiche müssen in jedem Fall freigehalten werden, um die uneingeschränkte Zufahrt von Rettungs- und Einsatzfahrzeugen gewährleisten zu können. In den Halteverbotszonen befindliche Fahrzeuge werden konsequent abgeschleppt.
Beachten sie auch die Sperrung von einzelnen Zufahrtsstraßen. Das Verbot, gesperrte Straßen zu befahren, wird überwacht und Verstöße werden geahndet.
Verabreden Sie sich nicht an dem stark frequentierten Nordausgang des Hauptbahnhofes, sondern wählen sie einen anderen Treffpunkt. Die Flächen hinter den Glastüren müssen aus Sicherheitsgründen freigehalten werden.
Keine coronabedingten Einschränkungen
Großveranstaltungen wie die Osterwiese können nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes und der Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung für das Land Bremen bei der derzeitigen Pandemielage ohne coronabedingte Einschränkungen durchgeführt werden. Auf gravierende Veränderungen der Pandemieentwicklung könnte die Veranstalterin aufgrund des bewährten Hygienekonzeptes allerdings schnell und angemessen reagieren.